Liebe Sportfreunde*innen,
mit der ab Freitag geltenden CoronaSchVO hat das Land NRW eine grundlegende Kursänderung vorgenommen. Statt der Vielzahl unterschiedlicher Vorgaben für verschiedene Sachverhalte sind ab Freitag weitgehend alle Aktivitäten unabhängig von Inzidenzwerten wieder erlaubt. Zielsetzung der neuen Verordnung ist es „...vor allem geimpften und genesenen Personen wieder eine weitgehend uneingeschränkte Nutzung von gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und sportlichen Angeboten und Einrichtungen ermöglichen und so eine größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche ermöglichen.“
Auch wird künftigauch die Zahl der durch die Infektionen erforderlichen Krankenhausaufnahmen, der Intensivfälle, der Todesfälle und der Anteil der Immunisierten an der Bevölkerung betrachtet.
Grundsätzlich bestehen bleiben die sogenannten AHA-Regeln, die in allen Lebensbereichen angewendet werden sollten und von den verantwortlichen Personen für Angebote und Einrichtungen, die für Kunden- oder Besucherverkehre geöffnet sind, verpflichtet beachtet werden müssen.
Dies bedeutet vereinfacht, es gilt grundsätzlich für jedermann Maskenpflicht und Mindestabstand und für Veranstaltungen und Einrichtungen die Verpflichtung ein Hygienekonzept zu erstellen, welches den Anforderungen der Anlage zur CoronaSchVO genügt. Die grundsätzliche Untersagung bestimmter Aktivitäten in Abhängigkeit von der Inzidenz ist aktuell nicht mehr Gegenstand der Verordnung. Es gilt nun, dass alles erlaubt ist, wenn bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden.