Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sportvereine in Deutschland
Ergebnisse der COVID-Zusatzbefragung im Rahmen der 8. Welle des Sportentwicklungsberichts
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sportvereine in Deutschland
Ergebnisse der COVID-Zusatzbefragung im Rahmen der 8. Welle des Sportentwicklungsberichts
EasyWK-Lehrgang
Liebe Schwimmsportfreunde,
wir bieten 2022 voraussichtlich eine ganztägige EasyWK-Schulung an. Hier alle wichtigen Daten in einer Übersicht:
Anmeldung: bis 10. März 2022
Zeitraum: 20. März 2022
Uhrzeit: 09:00 bis ca. 16:00 Uhr
Ort: Recklinghausen
Kosten: 40 € pro Person
Teilnehmerzahl: max. 15 Teilnehmer
Ansprechpartner: Martin Doedt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Ziel des Lehrganges ist es, sich praktisch in das Programm einzuarbeiten und sowohl grundlegenden als auch die fortgeschrittenen Funktionen kennen zu lernen. Dazu ist es notwendig, dass jeder Teilnehmer einen Laptop mit einer vorinstallierten Version von EasyWK5 mitbringt. Als Vorkenntnisse werden grundsätzliche Erfahrungen im Ablauf von Wettkampfveranstaltungen und mit dem Lesen von Ausschreibungen vorausgesetzt.
Allen Teilnehmern werden vor dem Lehrgangsbeginn noch ein Ablaufplan und genauere Infos zugesendet. Deswegen meldet die Teilnehmer bitte mit Namen und E-Mail-Adresse.
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen,
Martin Doedt
Der SV NRW bietet an :
Lehrgang zu Grundlagen der Kampfrichterausbildung für Trainer C Leistungssport Schwimmen.
Übungsleiter, die Beabsichtigen den Trainer C-Leistungssport Schwimmen zu besuchen benötigen eine Kariausbildung.
Alle die, die keine Kariauasbildung haben, können sich für diesen Kurs zu Anerkennung bis zum 24.02.2022 anmelden.
Download Ausschreibung Einführung in die Kampfrichterausbildung
Am 12. & 13.02.2022 fand in Recklinghausen die erste Auflage der Nordwestfälischen Team-Challenge statt.
Nachdem die DMS auch in diesem Jahr leider abgesagt
Liebe Sportfreunde*innen,
die gestrige Berichterstattung zur aktuellen CoronaSchVO hat in Teilen zu Irritationen geführt. Entgegen dem teilweise vermittelten Eindruck, dass für Sport in Innenräumen, also auch Hallenbädern, kein 2G+ mehr gelte, hat sich tatsächlich keine Änderung ergeben.
Die Landesregierung hat noch am gestrigen Abend auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW reagiert, in dem zum Ausdruck kam, dass das Land die Zugangsbeschränkungen für den gemeinsamen Sport in Innenräumen unklar formuliert habe. Für Sport in Innenräumen gilt nach dieser Anpassung der CoronaSchVO unverändert 2G+!
Für den Sport haben sich dennoch zwei kleine Erleichterungen ergeben:
Alle Regelungen finden sich in der angehängten Übersicht und auf unserer Homepage.
Bleibt zuversichtlich!
Frank Rabe
Generalsekretär
Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)
(-U.M. 10.02.2022-)